Notbetreuung und Mittagsbetreuung

Schuljahr 2020/2021:

Notbetreuung für die Woche vom 10. bis 14. Mai

Welche Unterrichtsform wir in der Woche vom 10. bis 14. Mai 2021 an der Grundschule haben, hängt von den Inzidenzwerten ab. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Homepage.

Abgabe der Notbetreuungsanträge bitte per Mail, über den Schulbriefkasten oder das Sekretariat bis zum Freitag der Vorwoche, 10 Uhr: Antrag auf Notbetreuung_10-14Mai2021


Notbetreuung für die Woche vom 3. bis 7. Mai 2021

Aus aktuellem Anlass bitten wir Kinder rechtzeitig zur Notbetreuung anzumelden, da wir sonst nicht genügend Aufsichtspersonen einplanen können. Anmeldungen gelten nur für die angegebene Woche und müssen jede Woche neu gestellt werden!

 Kinder, die zum Unterricht oder zur Notbetreuung an die Schule kommen, können anschließend die Mittagsbetreuung wie gebucht besuchen. Bitte informieren Sie die Mittagsbetreuung über Ihren Bedarf stets rechtzeitig und auch direkt (mib-gstriefenstein@hb-learning.de). Wir geben zwar die Anmeldungen für die Notbetreuung, soweit wir sie erhalten, weiter. Aber auch die Mittagsbetreuung muss rechtzeitig planen, um genügend Betreuungspersonal vor Ort zu haben.

Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen,

– desto mehr Kontakte haben sie.

– desto mehr Lehrerstunden sind in der Notbetreuung gebunden und stehen nicht mehr z. B. für Distanzunterricht zur Verfügung.

Nehmen Sie das Angebot bitte daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Abgabe der Notbetreuungsanträge bitte per Mail, über den Schulbriefkasten oder das Sekretariat bis zum Freitag der Vorwoche, 10 Uhr:

Antrag auf Notbetreuung_3-7Mai021

Antrag auf Notbetreuung_26-30April2021


Unterrichtsbetrieb und Notbetreuung ab 19. April 2021 (Stand 16.04.2021)

Die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden haben heute den maßgeblichen Inzidenzbereich (16.04.21: über 100) für den jeweiligen Landkreis  amtlich bekanntgegeben .

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet für die Jahrgangsstufen 1, 2 und 3 Distanzunterricht statt. Für die Jahrgangsstufe 4 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Die Busse fahren nach dem regulären Fahrplan morgens und mittags die Schule an. Zusätzliche Busse um 11.05 Uhr fahren nicht.

Nur mit einem aktuellen, negativen Covid-19-Test dürfen die Schülerinnen und Schüler den Unterricht/die Notbetreuung besuchen. Das negative Testergebnis kann vorgelegt werden durch:

  • einen Selbsttest (Kurzanleitung), der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird. Eine ausdrückliche Einverständniserklärung durch die Eltern ist nicht erforderlich.

oder

  • einen PCR- oder Poc-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde und bei einer Inzidenz über 100 nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte, die trotzdem ein zu hohes Risiko beim Schulbesuch sehen, können weiterhin einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Diese Regelung ist bis auf weiteres verlängert.

Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.

Das ausführliche Informationsschreiben des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (09.04.2021, 14.55 Uhr) finden Sie hier.

Das Antragsformular Notbetreuung können Sie hier herunterladen: Antrag auf Notbetreuung_19-23April2021


Wechselunterricht und Notbetreuung ab 12. April an der Grundschule Triefenstein (Stand 09.04.2021, 14.55 Uhr)

Wie das Landratsamt amtlich bekannt gegeben hat, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag, 9. April 2021 zwischen 50 bis 100.

Somit findet Wechselunterricht für alle Klassen der Grundschule Triefenstein statt.

In der Woche vom 12. bis 16. April 2021 (15 KW=ungerade Kalenderwoche) gelten die Gruppeneinteilungen und Stundenpläne zum Wechselunterricht: :

Block 1: 1a, 1b, 1c, 1d, 3A, 3/4 (4. Jg.), 4A ist  in der Schule am Montag und Mittwoch.

Block 2: 2a, 2b, 2c, 2d, 3B, 3/4 (3. Jg.), 4B ist in der Schule am Dienstag, Donnerstag und Freitag.

Busse fahren nach normalem Linienfahrplan morgens und mittags, zusätzlich wird jeweils ein Schulbus um 11.05 Uhr eingesetzt.

Notbetreuung findet bei dringendem Bedarf statt. Wir bitten um Rückmeldung in dieser Woche bis Samstag, 10.04.2021, 15 Uhr. Das Anmeldeformular für die Woche vom 12. bis 16. April finden Sie hier:  Antrag auf Notbetreuung_12-16April2021.

Es besteht auch bei einer Inzidenz unter 100 Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler (siehe unten: Bayerische Staatskanzlei, 07.04.2021), die die Schule (auch die Notbetreuung) besuchen. Siehe dazu auch die allgemeinen Informationen auf der Webseite Mehr Sicherheit durch Selbsttests an bayerischen Schulen (aktualisiert am 08.04.21, 13 Uhr) und die Informationen des KM zum Datenschutz STMUK_Formular_Elternbrief_Selbsttest .

Nur mit einem aktuellen, negativen Covid-19-Test dürfen die Schülerinnen und Schüler den Unterricht/die Notbetreuung besuchen. Das negative Testergebnis kann vorgelegt werden durch:

  • einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird. Eine ausdrückliche Einverständniserklärung durch die Eltern ist nicht erforderlich.

oder

  • einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde und bei einer Inzidenz unter 100 nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.

Das ausführliche Informationsschreiben des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (09.04.2021, 14.55 Uhr) finden Sie hier.


Unterrichtsbetrieb und Notbetreuung nach den Osterferien ab 12. April 2021 (Stand 26.03.2021)

Die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden stellen weiterhin jeweils am Freitag jeder Woche den maßgeblichen Inzidenzbereich für den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt fest und machen ihn amtlich bekannt. Die staatlichen Schulämter werden hierüber unverzüglich informiert und informieren wiederum alle Schulen im Schulamtsbezirk.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt findet voller Präsenzunterricht für alle Klassen in der Grundschule (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt. Keine Notbetreuung erforderlich.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht für alle Klassen der Grundschule mit Mindestabstand statt. In der Schule werden zweimal in der Woche Selbsttest für Schüler und Schülerinnen angeboten, die der Kultusminister nachdrücklich empfiehlt. Dies gilt auch für die Notbetreuung.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet für die Jahrgangsstufen 1, 2 und 3 Distanzunterricht statt. Für die Jahrgangsstufe 4 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Wichtige Neuerung für die 4. Jahrgangsstufe: An den Präsenztagen bei einer Inzidenz über 100 dürfen die Schülerinnen und Schüler nur mit einem negativen Selbsttest  in der Schule* oder der Bestätigung eines höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltests, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde, am Unterricht teilnehmen. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.

Wichtig: Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.

Den Antrag für die Notbetreuung können sie hier herunterladen: (Antrag folgt in Kürze)

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte, die trotzdem ein zu hohes Risiko beim Schulbesuch sehen, können weiterhin einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Diese Regelung ist bis auf weiteres verlängert.

Weitere Infos finden Sie hier im Elternbrief von Kultusminister Prof. Dr. Piazolo: M an Eltern_Unterricht nach den Osterferien – Endfassung_R

* Informationen zu den Selbsttest auf der Seite des Kultusministeriums: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7230/mehr-sicherheit-durch-selbsttests-an-bayerischen-schulen.html

* Selbsttest an der Schule können nur nach Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Das Formular dazu finden Sie hier: Einverständniserklaerung_Selbsttest_Eltern

Notbetreuung für die Woche vom 22.03. bis 26.03.2021

Sollte sich der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen wieder unter 100 bewegen, könnten wir ab 22.03. wieder in den Wechselunterricht zurückkehren. Bei Inzidenzzahlen über 100 wird auch in der Woche vom 22.03. bis 26.03.2021 der Unterricht in Distanzform stattfinden.

Bei Bedarf an Notbetreuung finden Sie das Anmeldeformular hier: Antrag auf Notbetreuung_22-26Maerz2021

Da die Anmeldezahlen bei der Notbetreuung in den letzten Wochen stetig gestiegen sind, müssen nun oft mehrere Gruppen eingerichtet werden. Es sind damit zunehmend Lehrkräfte am Vormittag bei der Betreuung gebunden und können daher nicht gleichzeitig z. B. Onlineunterricht halten.


Entscheidung des Landratsamts zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, 15. März 2021, (9.01 Uhr, aktualisiert um 12.30 Uhr): Distanzunterricht

Das Landratsamt Main-Spessart macht amtlich bekannt, dass am Freitag, den 12. März 2021 die 7-Tage-Inzidenz über demWert von 100.2 liegt.

An der Grundschule Triefenstein findet deshalb Distanzunterricht und – falls nötig – Notbetreuung statt.

Falls Sie Bedarf für die Notbetreuung haben, schicken Sie bitte bis spätestens Samstag, 17 Uhr eine kurze Nachricht an die Schuladresse (schulleitung@grundschule-triefenstein.de) und geben Sie das ausgefüllte Formular Ihrem Kind am ersten Betreuungstag mit in die Notbetreuung.

Die Anmeldungsformulare für die Notbetreuung finden Sie hier:Antrag auf Notbetreuung_15-19Maerz2021_aktualisiert12.30 Uhr


Unterrichtsbetrieb und Notbetreuung ab 15. März 2021 an den bayerischen Grundschulen (Stand 09.03.2021, 15.53 Uhr)

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.

Die Grundschule Triefenstein bietet bei Wechsel- oder Distanzunterricht weiterhin eine Notbetreuung (bei großer Nachfrage wahrscheinlich in der Aula) an.

Weitere Infos finden Sie hier in den Elternbriefen aus dem KM:

M an Eltern_Unterrichtsbetrieb ab dem 15. März 2021

Anlage GS Merkblatt Eltern

Die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden stellen jeweils am Freitag jeder Woche den maßgeblichen Inzidenzbereich für den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt fest und machen ihn amtlich bekannt. Die staatlichen Schulämter werden hierüber unverzüglich informiert und informieren wiederum alle Schulen im Schulamtsbezirk.

Anmerkung: 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Main-Spessart laut bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Stand: Dienstag, 09.03.2021, 08:00 Uhr: 65,79

Falls wir in der Woche vom 15. bis 19. März bei einer 7-Tage Inzidenz von über 50 weiterhin im Wechselunterricht sind, können Sie hier den Antrag zur Notbetreuung herunterladen: Antrag auf Notbetreuung_15-19Maerz2021


Wechselunterricht und Notbetreuung ab 22. Februar 2021 an der Grundschule Triefenstein

Die genauen Rahmenbedingungen des Wechselunterrichts und der Notbetreuung können Sie im Elternbrief von Kultusminister Piazolo (16.02.2021, 20.11 Uhr) nachlesen:  „Hinweise zum Unterrichtsbetrieb ab dem 22.02.2021“ .

Ab Montag, 22.02.21 wird der Wechselunterricht starten. Da wir in den Klassenzimmern im Sitzplan auf Abstand achten müssen, werden die Klassen  jeweils in zwei Gruppen aufgeteilt (die Gruppenzusammensetzung erfahren Sie über die Klassenleiter). Diese Klassengruppen werden tageweise abwechselnd unterrichtet, haben also abwechselnd Präsenzunterricht in der Schule und  Distanzunterricht zuhause (EB_Wechselunterricht_15Feb2021). In der Schule herrscht für Lehrkräfte und Schüler/innen Maskenpflicht (vgl. EB aus dem KM vom 16.02.2021. 2.1_Schreiben StM an Eltern).

Auch während des Wechselunterrichtes wird eine Notbetreuung eingerichtet, die aber (bei größerer Anmeldezahl) voraussichtlich in der Aula stattfinden wird, da alle Klassenzimmer an jedem Tag belegt sind.

Informationen aus dem Kultusministerium für Eltern zur Notbetreuung (Stand 16.02.2021, 20.11 Uhr): 2.2_Anlage zum Elternschreiben_Merkblatt

Die Anmeldung zur Notbetreuung finden Sie hier:

Antrag auf Notbetreuung_01-05Maerz2021

Antrag auf Notbetreuung_08-12Maerz2021

Die Mittagsbetreuung kann an Präsenztagen nach dem Unterricht (Keine Betreuungslücke!) oder nach der Notbetreuung besucht werden.

Der Linienbusverkehr fährt unsere Schule wie gewohnt morgens und mittags (12.05 und 12.40/12.45 Uhr) an, zusätzlich wird jeweils ein Bus nach Unterrichtsschluss um 11.05 Uhr eingesetzt.


Distanzunterricht in der Woche vom 15. bis 19 Februar 2021

In der Woche vom 15. bis 19. Februar wird Distanzunterricht und Notbetreuung stattfinden.

Sie können hier den Antrag auf Notbetreuung herunterladen: Antrag auf Notbetreuung_15-19Feb2021


Distanzunterricht verlängert bis 12. Februar 2021 (Stand 28.01.2021)

Der Kultusminister informierte am 28.1.2021 in einem Elternbrief zur Verlängerung des Distanzunterrichts über die aktuellen Entwicklungen zu Distanzunterricht und Notbetreuung. Die Rahmenbedingungen der Notbetreuung vom 7. 1.2021 gelten weiterhin (Anlage Merkblatt Notbetreuung).

INFOS ZUR NOTBETREUUNG:

Eltern, die Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden möchten, können hier die Anmeldeformulare (Stand: 28.01.21) der Grundschule Triefenstein herunterladen.

Antrag auf Notbetreuung_1-5Feb2021

Antrag auf Notbetreuung_8-12Feb2021

Bitte schicken Sie uns das ausgefüllte Formular per Mail (schulleitung@grundschule-triefenstein.de) oder geben es Ihrem Kind am ersten Tag der Notbetreuung mit in die Schule. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall kurz vorab per Mail (schulleitung@grundschule-triefenstein.de), wann Ihr Kind zur Notbetreuung kommt, damit wir besser planen können.

Wichtig für Kinder in der Notbetreuung: Es gilt ab Montag, 1. Februar 2021 wieder der Schulfahrplan im ÖVPN. Die Schule wird nach Schulfahrplan morgens und mittags (12.05 und 12.40/12.45 Uhr) angefahren (Stand: 28.1.2021)! Bitte kreuzen Sie auf dem Notbetreuungsformular unbedingt an, ob Ihr Kind mit dem Bus nach Hause fährt, ob es abgeholt wird oder läuft.

Kinder, die zur Notbetreuung an die Schule kommen, können anschließend die Mittagsbetreuung wie gebucht besuchen.

Anmeldungen für die Notbetreuung bitte bis zum Donnerstag der Vorwoche, 18 Uhr.


Bayerische Staatsregierung: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20.01.2021

Verlängerung 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die derzeit in Bayern geltende 11. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Einreisequarantäneverordnung werden dementsprechend über den 31. Januar 2021 hinaus bis zum Ablauf des 14. Februar 2021 verlängert.

Für die Grundschulen in Bayern bedeutet das, dass auch der Distanzunterricht verlängert wird bis zum 14. Februar. Den Elternbrief vom 8. Januar 2021 mit Erläuterungen zum Distanzunterricht können Sie hier herunterladen.


Distanzunterricht und Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021 (Stand 7.1.2021, 15 Uhr)

Die Staatsregierung hat entschieden, dass von Montag, 11. Januar, bis Freitag, 29. Januar 2021, kein Präsenzunterricht stattfindet und in den Schulen eine Notbetreuung angeboten wird. Die Pressemitteilung der bayer. Staatskanzlei vom 6.1.21 finden Sie hier.

Der Kultusminister informiert in einem Elternbrief über die aktuellen Entwicklungen zu Distanzunterricht und Notbetreuung (siehe auch Anlage Merkblatt Notbetreuung).


Infektionsschutz und Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen (27.11.2020, 18.38 Uhr)

Regelungen für den 21./22. Dezember 2020

Am 21. und 22. Dezember 2020 wird kein Unterricht stattfinden. Der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien 2020 ist somit Freitag, der 18. Dezember.

Es wird eine Notbetreuung am 21. und 22. Dezember für Schülerinnen und Schüler der Grundschule geben. Berechtigt sind Kinder von Erziehungsberechtigten (insbesondere Alleinerziehenden),
– die ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. an diesen Tagen vom Arbeitgeber nicht freigestellt werden können oder
– die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind
– oder z.B. als Selbstständige oder Freiberufler
sonstigen dringenden Betreuungsbedarf darlegen können.
Die Notbetreuung erstreckt sich auf die regulären Unterrichtszeiten.

Genaueres dazu finden sie im Informationsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27.11.2020: Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

Das Formular zur Beantragung einer Notbetreuung an der Grundschule Triefenstein können Sie hier herunterladen. Bitte geben Sie dieses Formular bis spätestens Mo, 14. Dezember Ihrem Kind in die Schule mit.

Kinder, die die Notbetreuung an diesen beiden Tagen besuchen und die Mittagsbetreuung gebucht haben, können im Anschluss an die Notbetreuung die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16 Uhr besuchen (Anmeldung Notbetreuung-Mittagsbetreuung_Dez20).


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Schuljahr 2019/2020

Neu im ab 15.06.2020:

Die Dauer der Notbetreuung erstreckt sich nur auf die reguläre Unterrichtszeit gemäß dem herkömmlichen Stundenplan vor Corona.

Die Kinder, die vor Corona schon in der Mittagsbetreuung waren, haben weiterhin Anspruch darauf.

Aus organisatorischen Gründen melden Sie bitte Ihren Bedarf für die folgende Woche spätestens bis Mittwoch 20 Uhr unter folgender Emailadresse schulleitung@grundschule-triefenstein.de

Benutzen Sie bitte das neue Formular ab 15.06.2020

Erklärung_Notbetreuung-Formular-ab-15.6.-final(1)

Die Mittagsbetreuung öffnet sich auch wieder schrittweise, allerdings wegen der Personalressourcen von 10.20 bis 15.00 Uhr. (Nur in Ausnahmefällen bis 16.00 Uhr) Betreut werden in der Mittagsbetreuung nur Kinder, die am Vormittag Präsenzunterricht haben und die an bestimmten Tagen regulär in der Mittagsbetreuung angemeldet sind. Betroffene Eltern nehmen nur bei Bedarf Kontakt mit der Mittagsbetreuung auf.