Einschulungskorridor – Änderung im Einschulungsverfahren

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Vorschulkinder,

bei unserem jährlichen Elternabend zur Einschulung haben wir Sie am 13.12.2018 über unser Vorgehen bei der Schuleinschreibung und Einschulung Ihres Kindes informiert.

Wie Sie vielleicht in der vergangenen Woche aus der Presse erfahren haben, hat die Bayerische Staatsregierung in diesem Zusammenhang eine Gesetzesänderung vorgenommen:

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden – müssen aber nicht.

Familien, die von den Neuerungen betroffen sind, erhalten in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben dazu. Familien, die nicht betroffen sind, erhalten kein Schreiben von uns.